der Schummlauer

Die Elstraer Geschichten

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Drei Gasthöfe

Relativ selten dürfte es sein, dass drei grundverschiedene Gaststätten nebeneinander am Markt lagen. Schon aus dem Namen lässt sich deren unterschiedliche Bedeutungen ablesen, auch aus den Fluren.

Drei Gaststätten unterschiedlichster Entstehung (1904)

Die jüngste ist der Ratskeller (auch Stadtkeller genannt) auf einer ehemals bürgerlichen Flur. Nach dem großen Stadtbrand 1717 wurde ein Rathaus auf einer brauberechtigten Brandstelle gebaut, also auf der Stelle eines ansässigen brauberechtigten Bürgers. Der Rat tagte wohl vorher üblicherweise in der „Guten Stube“ des jeweils regierenden Bürgermeisters. Besitzer war der Rat, die Versammlungsstätte mit Bewirtschaftung wurde verpachtet.

Das „Schwarze Roß“ hat seinen (übrigens sehr häufigen) Namen von einer „Ausspanne“, also einem größeren Anwesen mit Unterstellmöglichkeiten für Pferd und Wagen, Übernachtung und Verpflegung. Da in allen Himmelsrichtung die nächste Ausspanne in rund 10 km oder mehr lag (die große Poststation Schweinerden ist erst später entstanden), dürfte bei den damaligen Verkehrsverhältnissen einigermaßen Betrieb gewesen sein. Das Gebäude ist mehrfach umgebaut worden, nach alten Streitkarten war der heutige Eingangsbereich bis zu den Scheunen baufrei und Einfahrt zu den Pferdeställen. Ein späterer Besitzer Fischer hatte dort ein Fuhrgeschäft.

Durchgang zu den Pferdeställen (Streitskizze über die genaue Grenze wegen Bau einer Brandschutzmauer zwischen Herrschaft und Stadt)

Wie auch der Name schon sagt, hatte das „Herrenhaus“ ganz andere Funktionen. Es lag auf herrschaftlicher Flur und gehörte somit nicht zur Stadt (übrigens auch nicht die heutige Apotheke und die ganze damalige „Dienergasse“). Das Gebäude diente vorwiegend der Verwaltung, was früher auch die Gerichtsbarkeit einschloss. Man musste also Besucher unterbringen, Räume für Versammlungen haben und alles wollte auch versorgt werden. Übrigens: damals galt für viele Bagatellgerichtfälle mit Geldstrafen eine „Drittelung“, ein Drittel bekam der Staat, ein zweites der Gerichtshalter und das dritte wurde „vertrunken“, womit gleichzeitig das Urteil öffentlich gemacht wurde. Hinter dem Gebäude lagen weitere, so die Dienerei, das Loch u.a. Nach dem Ende der Patrimonialgerichtsbarkeit 1856 wurden deren Funktionen getrennt (Polizei, Notariat, Aufsichten usw. und auf den Staat übertragen), ein Nebengebäude wurde später Sitz des Stadtgendarmen.

Herrschaftliches Wappen 1723 am Herrenhaus (Wappenstern derer von Knoch, aber falsche Farben)

G. Kretzschmar