der Schummlauer

Die Elstraer Geschichten

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Johann Ernst von Knoch- eine durchaus sächsische Berühmtheit

Johann (Hans) Ernst von Knoch kaufte im Jahr 1683 von seinem Vetter Caspar Rudolph von Ponikau das Rittergut Elstra nebst dem Städtchen Elstra, Rauschwitz und Kindisch, nachdem er bereits 1678 das Gut Reichenau erwarb. 1633 bekannt als das Jahr der verhängnisvollen Erbteilung der Herrschaft Elstra war für v. Knoch Mahnung genug. Er verfügte 1704 in seinem Testament, dass die künftige Herrschaft nicht mehr teilbar sein sollte und stiftete einen Familienfideikommiss mit Primogenitur und Sukzessionsordnung (Erbfolgeordnung). Das hieß, dass der Familienbesitz auf ewig zusammengehalten werden musste, nichts verkauft werden durfte, nur ein Familienmitglied erbte und der Erbe immer der erstgeborene Sohn sein musste (Majoratsbesitz). Darüber hinaus sollte der Name Knoch erhalten bleiben.

Doch, wer war dieser Johann Ernst v. Knoch eigentlich?

Am 15.01.1641 in Dresden geboren durchlief der Oberlausitzer Adlige Johann Ernst v. Knoch eine Reihe wichtiger Hof- und Verwaltungsämter und gelangte so in Spitzenpositionen am kursächsischen Hof. Als studierter Jurist wurde er nach seiner Rückkehr nach Sachsen mit dem Geheimen Rat Nikol von Gersdorf auf den Regensburger Reichstag entsandt. Von dort kehrte er 1664 mit dem Kurfürsten Johann Georg II. nach Dresden zurück, wo er noch im gleichen Jahr zum Kammerjunker ernannt wurde. V. Knoch wurde 1665 Kammerherr und begab sich bald darauf mit dem Kurprinzen Johann Georg (III.) nach Dänemark. Nachdem er 1667 zum Hof- und Justizrat in der Landesregierung bestallt wurde, folgten diverse Reisen mit dem Kurprinzen. V. Knoch fungierte 1675 auch als kurfürstlicher Kommissar bei der oberlausitzischen Ständeversammlung in Bautzen. Im folgenden Jahr übernahm er den Posten des Hofmeisters der beiden Söhne Johann Georgs III., den späteren Johann Georg IV. und Friedrich August I. Nach der Einführung in das Geheime Ratskollegium 1685 folgte noch im gleichen Jahr die Begleitung Johann Georgs (IV.) auf seiner Kavalierstour durch Frankreich, die spanischen Niederlande und Holland. Nach seiner Rückkehr Ende 1686 stieg K. bald zum kurprinzlichen Oberkämmerer, zum Präsidenten im Oberkonsistorium (bis 1693) und zum Dompropst des Hochstifts Meißen auf. 1691 und 1694 bestätigten die neuen Landesherren jeweils die Ämter von v. Knoch.1705 verstarb er. Da ihn keines seiner Kinder überlebte, wurde nach ihm der erste Majoratsherr sein Neffe Ernst Ferdinand von Knoch, der wiederum eine steile Karriere am Hofe Augusts des Starken machte. Doch das ist wieder eine andere Geschichte.

(Quelle: saebi.isgv.de; Online-Datenbank sächsischer Biografien)