der Schummlauer

Die Elstraer Geschichten

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Vererben ist manchmal schwer, warum musste Herr von Hartmann auf Elstra Knoch genannt werden?

Vereinfachtes Wappen derer von Knoch am ehemaligen „Herrenhaus“ (gehörte nicht zur Stadt!)

Auch in Elstra war das Erben beim Tod des Besitzers einer Herrschaft problematisch. Bei vielen Kindern bekam entweder jeder einen Teil oder ein Kind (der älteste Sohn) alles. Die Herrschaft Elstra hat beides praktiziert.

Noch bis zum Dreißigjährigen Krieg war Elstra unter den Herren von Ponickau eine aufstrebende Herrschaft. Zum Kern gehörte Elstra und alle umliegenden Orte, dazu kamen viele Besitzungen in der Oberlausitz. Man kann annehmen, dass sie kurz vor dem Aufstieg zu einer Standesherrschaft waren. Aber 1633 machten sie beim Erben einen verhängnisvollen Fehler. Sie teilten die Herrschaft. Die Söhne bekamen, gestaffelt nach Alter, jeder ein Gut, die jüngsten nur Geld. Aus diesen Gütern entstanden wohl kurz darauf die Rittergüter Prietitz, Kriepitz, Gödlau, Rehnsdorf und Wohla. Diese Güter gingen in Folge eigene Wege. Prietitz, Gödlau, Rehnsdorf und Wohla wurden selbst Rittergutsherrschaften, Kriepitz wurde 1661 an das Kloster St. Marienstern verkauft.

Im bedeutendsten Teil der geteilten Herrschaft hatte Hans Fabian von Ponickau als Erbin nur eine Tochter, die seit 1637 mit einem Herrn von Knoch verheiratet war und damit der Herrschaftsname wechselte.

1705 war es wieder einmal mit dem Erben soweit. Der alternde Herr von Knoch machte 1704 sein Testament. Eingedenk des Fehlers von 1633 strebte er diesmal das Gegenteil an. Die Herrschaft sollte unbedingt zusammenbleiben und dies sollte juristisch abgesichert werden. Nach Lehnrecht konnte er dies aber nicht allein bestimmen. Kurzerhand ließ er gegen eine Geldzahlung das Lehen in Eigentum wandeln und errichtete 1705 das Majorat Elstra. Kurz darauf starb er.

Die Rechtsform eines Majorates besagt u. a., dass nur der älteste Sohn das gesamte Gut bekommt. Der Majoratsherr musste männlich sein, den Namen von Knoch tragen und durfte nichts von der Herrschaft verkaufen. Fast 200 Jahre blieben damit Elstra, Rauschwitz und Kindisch und das wieder zurückgekaufte Rittergut Gödlau als stabile Herrschaft vereint.

Was aber, wenn nur eine Tochter als Erbin vorhanden war? Dieser Fall trat 1802 ein. Die inzwischen als Gräfin Lynar verheiratete einzige Tochter beanspruchte nach Familienrecht ihr Erbe, konnte es aber nach Majoratsrecht nicht bekommen. Sie nahm Elstra trotz Widersprüche des Oberamtes Bautzen Elstra in Besitz und wurde Majorats“herr“. Bedeutsam ist dieser Streit auch insofern, als um 1805 der gesamte Besitzstand detailliert aufgelistet wurde. Das ging von den Fluren bis hin zur Ausstattung aller herrschaftlichen und kirchlichen Einrichtungen. Nach rund zehn Jahren Streit einigte man sich, dass ihr Vetter, ein Herr von Hartmann das Majorat übernahm. Da er den Namen Knoch führen musste, wurde er mit „von Hartmann, genannt Knoch“ tituliert, später zu „von Hartmann-Knoch“ vereinfacht.

Brief aus dem „Interregnum“ der Gräfin Lynar, geb. Knoch, Herr auf Elstra

Der letzte Majoratsherr, Egon von Hartmann-Knoch (gest. 1922) lebte in der psychiatrischen Heilanstalt Pirna-Sonnenstein und wurde von einem adligen „Zustandsvormund“ in allen Sachen vertreten.

Nach dem ersten Weltkrieg wurde per Gesetz angeordnet, alle Majorate aufzulösen, was auch in Elstra um 1920 geschah. Graf Helldorf auf Pulsnitz kaufte die Ländereien und das Schloß, einige Flächen erwarb die Stadt Elstra. Um 1922 wurden alle selbständigen Gutsbezirke aufgelöst, nach 1945 kam auch ohne alle erbrechtlichen Probleme in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) das Aus für alle Großgüter.

Autor: Dr. Gunter Kretzschmar